Das sind nicht meine AGB’s

Es ist schon etwas her, aber vor langer Zeit habe ich mir bei einer großen Elektronikmarkt-Kette (die mit den Schweinchen…) einen PDA gekauft.

Ich liebte dieses Gerät, nur leider hatte sich selbiges immer wieder und ohne Vorwarnung dazu Entschlossen, aus zu gehen. Recht unpraktisch dachte ich mir und ging zum Schweinchen-Laden hin, denn ich hatte ja so was wie Garantie.

Das Gerät wurde eingeschickt, kam zurück, und der Fehler war noch nicht behoben. Der Fehler trat ja auch nicht Reproduzierbar auf, sondern aus heiterem Himmel. Im gewissen Sinne konnte ich den Hinweis des Service-Dienstes vom Hersteller des Gerätes ja verstehen, da stand so was wie „Fehler nicht Nachvollziehbar“ drauf.

Also bin ich wieder zum Schweine-Laden, wieder wurde das Gerät eingeschickt, wieder kam es mit dem Fehler zurück. Das ganze passierte dann ein drittes Mal, und dann hatte ich die Schnauze voll.

Ich wollte mein Geld zurück, der nette Herr vom Schweine-Markt sagte, dass das nicht geht. Aber ich hatte einen Mächtigen Freund an meiner Seite, nicht nur mein Recht als Bürger dieses Wundervollen Landes, sondern auch die AGB`s des Schweine-Ladens. Da war geregelt, dass man das Recht hat, wenn ein Erworbenes Produkt nach drei Reparaturversuchen nicht Funktioniert, vom Kaufvertrag zurückzutreten kann; und man bekommt sein Geld zurück.

Dies erklärte ich dem Schweine-Mitarbeiter (ja, korrekt, ich erklärte dem Mitarbeiter die AGB`s seines Arbeitgebers….); er sagte nur ganz trocken

„Das sind nicht meine AGB`s!“

Was lernen wir daraus? Wenn ihr beim Schweine-Markt was kauft, versichert Euch, dass der Verkäufer die AGB`s seines Arbeitgebers auch Akzeptiert.

Allgemein

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